BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 19
Die heutige Problemstellung lautet:
„Ich bin in Trennung. Leider habe ich keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse meines Partners. Wie finde ich heraus, was mir nach der Beendigung unserer Beziehung zusteht?“
Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint dazu:
Es ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft vorgelegen ist.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Auskunftserteilung in einem Aufteilungsverfahren, im Zusammenhang mit der Scheidung ist, dass der konkrete Verdacht auf Verschweigen oder Verheimlichen von Vermögensgegenständen besteht. Die bloße Behauptung, der andere Ehegatte würde Vermögen verheimlichen, reicht nicht aus, sondern muss konkretisiert werden. Es müssen also so viele Tatsachen behauptet und bescheinigt werden, dass daraus die Wahrscheinlichkeit der Verschweigung bzw Verheimlichung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse durch den anderen Ehegatten abzuleiten ist. Um einen Beweisnotstand zu vermeiden empfiehlt es sich daher schon während der Ehe einen Überblick über die Vermögensverhältnisse zu behalten.
Ganz anders verhält es sich bei einer Auflösung einer Lebensgemeinschaft. Grundsätzlich haben die Partner keinen Anspruch auf das Vermögen des Anderen, welches während der Lebensgemeinschaft geschaffen wurde. Nur dann, wenn Vermögen mit Hilfe des anderen Partners entstanden sind, kann nach den allgemeinen Bestimmungen des Zivilrechts ein Anspruch, zB nach dem Bereicherungsrechts, bestehen.
Dr. Iris Mutz stellt durch den langjährigen Aufbau ihrer Kernkompetenz bezüglich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das in so heiklen Situationen oft nötig ist.
Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.