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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 22

Die heutige Problemstellung lautet:

„Die Kinder wohnen seit Jahren bei dem anderen Elternteil. Wir haben beide die Obsorge, ich sehe die Kinder regelmäßig. Der andere Elternteil verweigert den Kindern in die Schule zu gehen. Kann ich erfolgreich beantragen, dass die Kinder in Zukunft überwiegend in meinem Haushalt betreut werden, um ihnen den Gang in die Schule zu ermöglichen?“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint dazu:

Wenn die Eingliederung der Kinder in den Regelunterricht beharrlich verweigert wird und zB bereits die behördliche Anordnungen zum Schulbesuch der Kinder missachtet wurde, kann die Beurteilung, dass die schulische Förderung und das Fortkommen der Kinder durch den anderen Elternteil besser wahrgenommen werden kann, begründet sein. Dies ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

Dr. Iris Mutz stellt durch den langjährigen Aufbau ihrer Kernkompetenz bezüglich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das in so heiklen Situationen oft nötig ist.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.